Verbraucherzentrale berät zu Riester-Hypothekendarlehen

 

Foto: Thorben Wengert/www.pixelio.de

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Wohn-Riester-Verträge erfreuen sich im Gegensatz zu den anderen Riester-Vorsorgeformen wachsender Beliebtheit. Bauherren können auf diesem Weg den Staat an der Herstellung oder dem Erwerb ihrer selbst genutzten Immobilie beteiligen. „Wer die staatliche Förderung richtig nutzt, kann tatsächlich einige tausend Euro sparen, denn Wohn-Riester beschleunigt die Darlehenstilgung“, bestätigt auch Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Allerdings fällt uns momentan auf, dass bei diesem Thema fast immer nur vom Bausparen die Rede ist, während Hypothekendarlehen kaum Erwähnung finden.“

Die Riester-Förderung mittels Zulagen und Steuervorteilen kann auf verschiedene Weise in eine Baufinanzierung eingebaut werden. Soll das Bauvorhaben sofort umgesetzt werden, bieten Bausparkassen eine Bauspar- Sofortfinanzierung an, bei der zunächst ein Riester-Bausparvertrag abgeschlossen wird, der bis zur Zuteilung mit einem tilgungsfreien Darlehen zwischenfinanziert wird. Nachteilig ist hier, dass das Guthaben im Bausparvertrag über mehrere Jahre nur sehr niedrig verzinst wird, während die Kreditschuld mit den höheren Zinsen in dieser Zeit nicht abgetragen wird. Finanziell günstiger kann deshalb ein Hypothekendarlehen mit direkter, sofortiger Riester- Tilgung sein. Der Gesamteffektivzins kann Verbrauchern helfen, die richtige Wahl zwischen beiden Varianten zu treffen. Eine persönliche Baufinanzierungsberatung bei der Verbraucherzentrale Sachsen wird Bauinteressierten die komplexe Wohn-Riester-Materie noch näher bringen.

Gern wird auch schon Verbrauchern, die noch einen völlig unbestimmten Bauwunsch haben, ein Riester-Bausparvertrag verkauft. „Das halten wir für wenig sinnvoll“, sagt Heyer. „Auch hier wirken sich die niedrigen Guthabenzinsen und die Abschlusskosten in der Sparphase negativ aus. Zum anderen ist fraglich, ob der Vertrag zum späteren Zeitpunkt passgenau in das Gesamt-Baufinanzierungskonzept eingebaut werden kann.“ Wer erst einmal mit staatlicher Riester-Förderung Eigenkapital bilden möchte, kann dies alternativ mit einem Banksparplan tun. Das Guthaben kann dann zum Kaufzeitpunkt entnommen werden. Wer schon seit Jahren eine Riester-Rentenversicherung oder einen Riester-Fondssparplan bespart, muss hinsichtlich eines erst später entstandenen Wunsches nach einem Eigenheim keinen extra Wohnriester- Bausparvertrag abschließen. Das Geld aus den laufenden Verträgen kann ebenfalls als Eigenkapital eingesetzt werden. Zusätzlich kann dann mit Blick auf die Finanzierung ein Riester- Hypothekendarlehen aufgenommen werden.

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